Grenzland. Karneval und Alkohol - das gehört für viele Menschen zusammen. Leider sind es heutzutage immer mehr Kinder und Jugendliche, bei denen sich diese Denkweise festgesetzt hat. Natürlich sollen sie an den Feierlichkeiten zu Karneval teilnehmen. Schließlich bemühen sich viele Vereine um eine aktive Jungendarbeit und damit um die Brauchtumspflege. Jugendliche greifen aber während der närrischen Tage auch zu Bier und zu härteren alkoholischen Getränken, oft sogar unter Beobachtung ihrer Eltern.
„Ich mache mit - kein Alkohol an Kids“ ist deshalb das Motto der Jugendämter der Städte Kempen, Willich und Viersen sowie des Kreises Viersen, die gemeinsam dagegen vorgehen, dass immer jüngere Kinder und Jugendliche immer häufiger immer mehr Alkohol trinken. „Karneval ist keine Ausnahme für den Alkoholkonsum“, erklären deshalb die Organisatoren der Jugendämter gemeinsam. „Für jüngere Kinder ist der Konsum besonders gefährlich. Der Organismus und vor allem das Gehirn befinden sich noch in der Entwicklung. Je früher Kinder Alkohol trinken, desto gefährdeter sind sie auch, abhängig zu werden.“
1000 Briefe verschickt
Um dies gerade jetzt in der Karnevalszeit zu vermitteln, haben die Jugendämter Gaststätten, Kioske, Tankstellen, Geschäfte und die Karnevalsgesellschaften angeschrieben. In insgesamt rund 1.000 Briefen werden die Verantwortlichen im ganzen Kreisgebiet auf die Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht. Sie sollen darauf achten, dass kein Alkohol und Zigaretten an Minderjährige ausgeschenkt oder verkauft werden. Alle Angeschriebenen haben den Aufkleber „Ich mache mit - Kein Alk an Kids“ bekommen, mit dem sie symbolisieren können, dass sie hinter den Bestimmungen zum Jugendschutz stehen und diese auch einhalten.
Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet. 16- bis 18-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben. Disco-Veranstaltungen vor Karnevalstagen gelten als gewerbliche Tanzveranstaltungen. Daher gelten da ebenfalls die genannten Altersgrenzen. Die Abgabe von Branntwein und branntwein-haltigen Getränken an Kinder und Jugendliche ist verboten. Dazu gehören auch die branntweinhaltigen Mixgetränke, wie sie zum Beispiel mit Wodka oder Rum in Kleinflaschen oder als so genannte „Alcopops“ mit süßem, limonadenähnlichem Geschmack Verbreitung finden. Alle derartigen Getränke dürfen nicht an unter 18-Jährige angegeben, der Verzehr in der Öffentlichkeit muss unterbunden werden. Der Verzehr von Bier und Wein oder weinhaltigen Getränken ist Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet werden. Die Abgabe von Tabakwaren an sie verboten.
Eltern sind Vorbilder
Ebenfalls Adressaten der gemeinsamen Jugendamtsaktion sind die Eltern als Vorbil-der ihrer Kinder. Sie sollen zum einen darauf achten, ob und welche Getränke mit aus dem Haus genommen werden, wo sich die Kinder wann und mit wem treffen und wie sie anschließend nach Hause kommen. Wer sich bereit erklärt, sein Kind auch noch spät von einer Party abzuholen, kann auch besser einschätzen, ob und in welchem Maße Alkohol getrunken wurde. Hier ist die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern das wichtigste. Zum anderen sollen die Eltern sich auch selbst in Gegenwart ihrer Kinder ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und ihnen nicht den unkontrollierten Alkoholkonsum vorleben. Einige Schulen im Kreisgebiet haben deshalb auch schon ein Schreiben der Jugendämter an die Eltern weitergeleitet, in dem sie mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass ihnen die Jugendschutzbestimmungen bekannt sind.
Dies ist auch deshalb wichtig, weil die Jugend- und Ordnungsämter des Kreises Viersen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in diesem Jahr während der Karnevalstage auch Kontrollen durchführen werden. Auffallend alkoholisierte Kinder und Jugendliche werden auf Kosten der Erziehungsberechtigten abgeholt und nach Hause gebracht. Das Jugendamt wird die Personalien festhalten und die Eltern zu einem Gespräch verpflichten. Die Kontrollen werden selbstverständlich auch in Trinkhallen, Geschäften, Kiosken und Gaststätten durchgeführt. Handelt ein Veranstalter ordnungswidrig, können Geldbußen bis zu 50.000 Euro erhoben werden.
Weitere Informationen - auch zu anderen Themen des Jugendschutzes - gibt es bei den Jugendbeauftragten in den Jugendämtern. In Kempen ist Ulrich Nieting unter der Telefonnummer 02152/917111 zu erreichen, in Willich ist es Thomas Gebel unter 02154/949552, in Viersen Janine Koch unter 02162/101767. Für das übrige Kreisgebiet ist Silvia Buske im Jugendamt des Kreises Viersen unter der Telefonnummer 02162/ 391845 die Ansprechpartnerin. Auch Schulen, die sich an der Briefaktion beteiligen möchten können sich unter diesen Telefonnummern melden.