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Mordprozess vertagt -Amokschütze krank
Donnerstag, 4. Februar 2010, 14:03 Uhr

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GN-REDAKTION


Kategorie: Grenzland, Schwalmtal, Startseite

Kreis Viersen. Am Dienstag hatte der lange erwartete Prozess gegen den Dreifachmörder von Amern Hans P. (inzwischen 72) beginnen sollen.



Foto: GN-Archiv/Heike Ahlen

Wegen „einer akuten Erkrankung des Angeklagten“, so das Gericht, musste der Termin verschoben werden - zunächst auf Aschermittwoch.

Der Rentner hatte am 18. August im Haus seiner Tochter am Margeritenweg für ein Blutbad gesorgt. Zwei Rechtsanwälte und ein Gutachter des Kreises waren unter den Kugeln aus seiner Waffe gestorben, ein weiterer Gutachter konnte sich schwer verletzt retten.

Die Tat versetzte Amern in einen Ausnahmezustand. Noch immer ist der Schock spürbar. Viele Menschen warteten auf den Prozessbeginn, um weiter verarbeiten zu können, was sie an diesem Tag gesehen und erlebt haben.

Aber jetzt ist Hans P. schwer erkrankt. Der Allgemeinzustand des Rentners aus Unna ist schon seit langem schlecht. Er ist Diabetiker, herzkrank und psychisch labil. Vor gut zwei Wochen wurde er ins Justizkrankenhaus Fröndenberg im Sauerland gebracht. Am vergangenen Freitag musste er sich in einer Klinik in Dortmund einer Herzkatheteruntersuchung unterziehen.

Auch seine Zuckerwerte seien schlecht, sagt seine Tochter Barbara K. „Teilweise so niedrig, dass er umgefallen ist.“ Bei ihrem letzten Besuch habe sie ihren Vater aufgedunsen und sogar verwirrt erlebt.

Dass sich P. durch ein Gutachten dem Prozess entziehen wolle, dem widerspricht sein Anwalt Michael Rost aus Mönchengladbach. „Das ist nicht irgendein Gefälligkeitsattest“, sagt er. „Wenn Ärzte in einem Justizkrankenhaus Verhandlungsunfähigkeit feststellen, dann hat das dieselbe Qualität, als wenn das ein Amtsarzt tut.“ Er selbst sei ernsthaft besorgt um die Gesundheit seines Mandanten.

Gerichtssprecher Joachim Banke betont, dass man bei Gericht davon ausgehe, dass es sich nur um eine vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit handele. „Der als zweiter Prozesstag geplante 17. Februar könnte dann der Tag für den Prozessauftakt werden.“

Psychisch gilt Hans P. schon länger als auffällig, seine Tochter sieht die Ursache allen Übels aber in einem Tag im Frühjahr 2006. Es hatte - wie schon ungezählte Male zuvor - einen Familienstreit zwischen Barbara K. und ihrer Familie einerseits sowie ihrem Ex-Ehemann und seinen Angehörigen andererseits gegeben. Der war eskaliert. Danach gehen die Versionen weit auseinander. Hans P. war angeklagt worden, der Tante des Ex-Ehemannes einen Baseballschläger über den Kopf gezogen zu haben - das Verfahren fand aber wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit durch eine Traumatisierung nie statt. P. sagt, er selbst sei auch Opfer geworden, belegt das durch Fotos und Krankenhausberichte. Aber das von ihm angestrengte Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Wie sein Mordprozess weitergeht, steht in den Sternen. Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff sieht die Chancen auf einen Prozess noch als gut an. „Um eine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit zu haben, müsste schon einiges kommen.“ Er zieht Vergleiche heran, bei denen stundenweise gegen einen schwerkranken Mörder verhandelt wurde und sogar ständig ein Arzt im Gerichtssaal anwesend war. Gleichwohl: Sollte es sich herausstellen, dass P.s Erkrankung so ernst ist, dass er niemals wieder verhandlungsfähig wird, dann müsste das Verfahren eingestellt werden. Auch ein Verfahren zur Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt wäre dann nicht möglich. „Doch davon sind wir noch weit entfernt“, glaubt Aldenhoff.








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