Kreis Viersen. Mehr als jeder dritte Verkehrstote auf nordrhein-westfälischen Straßen ist Opfer zu hoher Geschwindigkeit. Zu schnelles Fahren ist Ursache Nummer 1 für tödliche Unfälle. Rasen bedeutet nicht nur, mit 150 Stundenkilometern über die Landstraße zu fahren. Rasen ist auch, zu schnell an Schulen und Altenheimen zu sein. Und wer mit 80 Stundenkilometern bei Eis oder Nebel auf den Landstraßen oder Autobahnen unterwegs ist, gefährdet sich und andere.
Der Gesetzgeber fordert eine angemessene Fahrweise. Angemessen heißt nicht immer, dass der Fahrer auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält: Es ist beispielsweise nicht angemessen, mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern an am Straßenrand spielenden Kinderen vorbeizufahren. Angemessen ist hier eine deutlich verringerte Geschwindigkeit, die es erlaubt, noch vor den Kindern zum Stillstand zu kommen, falls ein Kind plötzlich auf die Straße rennen sollte.
Die Faustregel lautet: Bei doppelter Geschwindigkeit vervierfacht sich der Bremsweg. Vielen ist die tückische Gefahr nicht klar: Dort wo man mit 30 Stundenkilometern noch zum Stehen kommt, fängt man mit 50 Stundenkilometern erst an zu bremsen.